Hier möchten wir Ihnen die häufigsten Fragen im Bereich Arbeitsmedizin beantworten. Bitte zögern Sie nicht uns bei weiteren Fragen jederzeit zu kontaktieren.
Wie profitiert Ihr Unternehmen von Arbeitsmedizin?
Betriebliche Gesundheitsförderung ist eine lohnende Investition in die Mitarbeiter, welche sich auf die Wirtschaftlichkeit und Produktivität des Unternehmens auswirkt. Zusätzliches Engagement, sowie Motivation und mehr Einsatzfähigkeit durch minimierte Arbeitsunfähigkeit sparen Kosten und sorgen für ein positives Betriebsklima. Eine arbeitsmedizinische Betreuung Ihres Unternehmens ist gleichzeitig auch gesetzlich vorgeschrieben und daher rechtlich zwingend notwendig. Das Institut für Arbeitsmedizin arbeitet hierbei als kompetenter Partner an Ihrer Seite und hilft Ihnen alle nötigen Vorschriften sicher zu erfüllen.
Was ist genau ist Arbeitsmedizin eigentlich?
Die arbeitsmedizinische Vorsorge umfasst alle zur Verhütung arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren erforderlichen arbeitsmedizinischen Maßnahmen. Dazu gehören die arbeitsmedizinische Beurteilung der Gesundheitsgefährdungen, die Aufklärung und Beratung der Beschäftigten, die arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen und die arbeitsmedizinischen Empfehlungen.
Obwohl vorrangig Maßnahmen des technischen Arbeitsschutzes und persönliche Schutzausrüstungen vorbeugend gegen Gesundheitsgefahren am Arbeitsplatz eingesetzt werden, kann die Beurteilung der Arbeitsbedingungen ergeben, dass durch die Arbeitsgestaltung, durch die Arbeitsorganisation und durch biologische, chemische oder physikalische Einwirkungen für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundene Gesundheitsgefährdungen auftreten. Ebenso kann die Ausübung bestimmter Tätigkeiten mit außergewöhnlichen Unfall- oder Gesundheitsgefahren für den Beschäftigten selbst oder für Dritte verbunden sein.
Welche Bereiche Umfasst die Arbeitsmedizin?
Arbeitsmedizin ist interdisziplinär. Verschiedene Fachrichtungen der Medizin, Psychologie und Sozialwissenschaften leisten ihren Beitrag. Dazu kommen Grundkenntnisse und Verständnis für technische, wirtschaftliche und rechtliche Zusammenhänge.
- Arbeitsphysiologie, Ergonomie, Arbeits- und Betriebspsychologie, Arbeitspathologie, Arbeitstoxikologie;
- Arbeitswelt und Arbeitsorganisation, rechtliche Grundlagen, spezielle Berufskunde, Verkehrsmedizin, Sozialversicherungsrecht;
- Arbeitsbedingte Erkrankungen, u. a. Berufskrankheiten, einschließlich der pathogenetischen, pathophysiologischen und pathologischen Grundlagen, Erkennung und Bewertung der Leistungsfähigkeit, Belastbarkeit und Einsatzfähigkeit;
- Arbeitshygiene mit den verschiedenen beeinflussenden Faktoren sowie der damit in Verbindung stehenden Umweltmedizin;
- Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen und Früherkennungsmaßnahmen einschließlich Bewertung der Leistungsfähigkeit, Belastbarkeit und Einsatzfähigkeit;
- Unfallverhütung und Arbeitssicherheit unter besonderer Berücksichtigung der Ersten Hilfe und deren Organisation;
- Gesundheitsberatung, Prävention einschließlich Impfwesen und Gesundheitsförderung am Arbeitsplatz, psychosomatische Grundversorgung;
- Rehabilitation im Betrieb, Einsatz chronisch Kranker und schutzbedürftiger Personen am Arbeitsplatz;
- Allgemeine und spezielle medizinische Laboruntersuchungen, Probenentnahme und sachgerechte Probenbehandlung, Bewertung der Befunde und deren Einordnung in die diagnostische Fragestellung oder das Krankheitsbild;
- Begutachtung insbesondere zum Zusammenhang zwischen Erkrankung und Arbeit, Grundlagen der Epidemiologie, Dokumentation und Statistik;
- Qualitätssicherung ärztlicher Berufsausübung.
Wer ist für gesunde Mitarbeiter verantwortlich?
Die Berufsgenossenschaften und die sonstigen Träger der gesetzlichen Unfallversicherung) haben mit der Unfallverhütungsvorschrift “Arbeitsmedizinische Vorsorge” (BGV A4 / GUV A4) dazu beigetragen, dass arbeitsmedizinische Vorsorge durch die berufsgenossenschaftlichen Grundsätze für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen systematisch in der betrieblichen Praxis umgesetzt wird.
Die rechtliche Verantwortung für den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz liegt beim Arbeitgeber, der bei der Erfüllung dieser Aufgabe in erster Linie staatliche Vorschriften zu beachten hat. Durchführung und Organisation sowie die Verantwortlichkeit für die arbeitsmedizinische Vorsorge bewegen sich in einer Wechselbeziehung zwischen Unternehmer, Arzt, Berufsgenossenschaft und staatlichen Stellen. Arbeitssicherheitsgesetz und Betriebsverfassungsgesetz bzw. Personalvertretungsgesetz regeln die Mitarbeit des Betriebsrates bzw. Personalrates bei Fragen der arbeitsmedizinischen Vorsorge. Alle arbeitsmedizinischen Bemühungen können nur dann erfolgreich sein, wenn die Beschäftigten selbst ihren Teil beitragen. Dieser Eigenverantwortung wird in allen Rechtsvorschriften des Arbeits- und Gesundheitsschutzes zunehmend eine besondere Bedeutung beigemessen, insbesondere weil die berufliche Belastung nur eine der Einflussgrößen für Gesundheit oder Krankheit ist. Zur Erfüllung der den Berufsgenossenschaften vom Gesetzgeber im Hinblick auf die arbeitsmedizinische Vorsorge und betriebsärztliche Betreuung übertragenen Aufgaben wurde im Jahr 1972 beim Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften der Ausschuss Arbeitsmedizin gegründet. In ihm sind als Mitglieder die auf dem Gebiet der Arbeitsmedizin tätigen Institutionen und Vereinigungen, staatliche Stellen und Sozialpartner vertreten. Der Ausschuss Arbeitsmedizin ist für alle arbeitsmedizinischen Fragen zuständig, die über das Aufgabengebiet eines einzelnen Unfallversicherungsträgers hinaus von Bedeutung sind. Dazu gehört auch die Erarbeitung der Grundsätze der Unfallversicherungsträger in Arbeitskreisen bzw. Arbeitsgruppen, deren Zusammensetzung eine sachkundige Behandlung arbeitsmedizinischer Fragen gewährleistet.
