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Arbeitsmedizinische Untersuchungen

By admin On January 4, 2012 · Leave a Comment · In Arbeitsmedizin

Beltz Medical führt in Ihrem Unternehmen sämmtliche arbeitsmedizinisches Untersuchungen durch. Hierzu gehören arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen genauso wie Einstellungsuntersuchungen und Eignungsuntersuchungen. Wir helfen Ihnen dabei alle gesetzlichen und berufsgenossenschaftliche Vorschriften zu erfüllen.

Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen / Grundsatzuntersuchungen

Die arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen und berufsgenossenschaftlichen Grundsatzuntersuchungen (G-Untersuchungen) werden durchgeführt um eine Früherkennung bzw. Vorbeugung arbeitsbedingter Erkrankungen oder Berufskrankheiten zu gewährleisten. Der Unternehmer ist zur gesundheitlichen Fürsorge seiner Angestellten verpflichtet (Arbeitsschutzgesetz). Hierzu zählt auch die arbeitsmedizinische Vorsorge, welche aus der Beurteilung der Arbeitsbedingungen fachliche Empfehlungen entwickelt – Beispielsweise eine Notwendigkeit von Vorsorgeuntersuchungen.

Wir sind Ihr zuverlässiger Partner in allen Belangen rund um alle arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen.

Sämtliche Untersuchungen finden selbstverständlich vor Ort im Unternehmen statt.

Arbeitsmedizinische Untersuchungen durch Beltz Medical

Ablauf der Untersuchungen

Der ermächtigte Arzt Führt die Untersuchung unter Beachtung des betreffenden Grundsatzes durch und hält das Untersuchungsergebnis schriftlich auf einer ärztlichen Bescheinigung fest. Wenn es sich um eine vorgeschriebene Vorsorgeuntersuchung handelt, wird das Untersuchungsergebnis auch dem Unternehmer mitgeteilt. Bestehen gesundheitliche Bedenken gegen die Beschäftigung, wird dem Unternehmer zugleich eine Überprüfung des Arbeitsplatzes empfohlen, wenn der Versicherte infolge der Arbeitsplatzverhältnisse gefährdet erscheint. Das auf dieser Bescheinigung vermerkte Ergebnis wird im Betrieb in die dort für jeden Beschäftigten geführte Vorsorgekartei eingetragen, so dass jederzeit festgestellt werden kann, ob, wann und mit welchem Ergebnis arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen vorgenommen wurden. Verlässt der Beschäftigte das Unternehmen, so sind ihm ein Auszug aus der Kartei und die ärztlichen Bescheinigungen auszuhändigen. Ein Abdruck dieses Auszuges ist vom Unternehmer wie Arbeitspapiere aufzubewahren. Dies kann den Unfallversicherungsträgern die Durchführung ihrer Aufgaben erleichtern (Beweissicherung).

 

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