Institut für Arbeitsmedizin Arbeitsmedizin, Gesundheitsmanagement, Gesundheits-Check-Up
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Leistungsansatz ArbeitsmedizinDas Aufgabenfeld des Instituts für Arbeitsmedizin ergibt sich aus den Vorgaben des Gesetzgebers, den individuellen Wünschen des Kunden sowie unserem strategischen Betreuungsansatz. Hierbei kommt es nicht nur darauf an Vorschriften rechtmäßig umzusetzen, sondern verordnungskonforme Freiräume für Ihr Unternehmen effizient und verantwortungsbewusst zu gestalten. Je nach Gefährdungsumfeld setzt sich unser Leistungsansatz aus angepassten Anordnungen folgender Komponenten zusammen:

Inhalte des Leistungsansatzes

Weitere mögliche Themenfelder und Zuständigkeiten können sein: Ergonomieberatung, Belastungsanalysen, Ernährungsberatung, Suchtberatung, Stresshilfe und Raucherentwöhnung.

Umsetzung der Betreuung

Durch die arbeitsmedizinische Betreuung Ihres Unternehmens sollen Arbeitsfluss und Alltag so wenig wie möglich beeinflusst werden. Die Umsetzung der Betreuung durch das Institut für Arbeitsmedizin kann konkret wie folgt aussehen:

Herangehensweise in der arbeitsmedizinischen Betreuung

Unsere Arbeitsmediziner in Ihrem Unternehmen

Die Betreuung durch das Institut für Arbeitsmedizin erfolgt ausschließlich durch autorisiertes, ausgebildetes und regelmäßig geschultes Fachpersonal.

Unsere Ärzte sind ohne Ausnahme Fachärzte für Arbeitsmedizin mit weitreichender Erfahrung auf dem Gebiet der arbeitsmedizinischen Betreuung nach den gesetzlichen Vorgaben und darüber hinaus. Jeder Arzt ist qualifiziert, Beratungen und Untersuchungen nach Vorschriften der Unfallversicherungsträger (Berufsgenossenschaften und Unfallkassen) vorzunehmen. Unser Betriebsarzt ist in allen Fragen rund um die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter Ihr fester Ansprechpartner.

Der Schlüssel für erfolgreichen und vor allem effizienten Arbeitsschutz ist eine angemessene Zusammenarbeit zwischen Sicherheitsfachkraft, Arbeitsmediziner, betrieblichen Entscheidungsträgern sowie Mitarbeitervertretern. Dieser Ansatz wird in der Organisation und Durchführung Ihrer Betreuung durch unser Fachpersonal stets verfolgt.

Zusammenarbeit im Arbeitsschutz

Gesetzliche Vorgaben

Die arbeitsmedizinische Betreuung wird vom Gesetzgeber vorgegeben. Die Art und Tiefe der Betreuung ist hierbei in verschiedenen Normen, Regeln und Vorschriften definiert. Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), sowie das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und die Unfallverhütungsvorschriften der Unfallversicherungsträger (z.B. Berufsgenossenschaften und Unfallkassen) legen hierbei im Wesentlichen die nötigen Maßnahmen fest.

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