Während physisch beanspruchende Arbeiten wie Landwirtschaftstätigkeiten oder Fabrikarbeit immer seltener werden, arbeiten die meisten Menschen heute am Schreibtisch. Ein großer Teil der deutschen Bevölkerung arbeitet im Bankenwesen, Versicherungswesen und Finanzsektor. Die gesundheitlichen Belastungen, welchen die Angestellten hierbei ausgesetzt werden, sind gut bekannt, jedoch häufig spezifisch.
Gefährdungsbereiche frühzeitig erkennen
Mehr noch als die meisten anderen Branchen zeichnet sich der Finanzdienstleistungssektor durch einseitige, stetige und leider vor allem unbemerkte Belassung der Angestellten aus. Mitarbeiter sitzen über Stunden hinweg am Schreibtisch und üben Bildschirmarbeit oder Schreibtätigkeiten aus. Eine Hauptproblematik hierbei ist, dass Fehlbelastungen nicht wahrgenommen werden und sich so beispielsweise Haltungsfehler etablieren. Mit verheerenden Folgen.
Das Arbeitsschutzgesetz verweist allgemein auf mögliche Gefahrenquellen. Sie werden zum Beispiel für Bildschirmarbeit in der Bildschirmarbeitsverordnung oder für Arbeitsstätten in der Arbeitsstättenverordnung durch Gestaltungsanforderungen konkretisiert. Die Gesundheit wird beispielsweise am Bildschirmarbeitsplatz gefährdet, wenn durch einen zu hohen Tisch und eine fehlende Fußstütze die Füße nicht auf dem Boden stehen können. Rücken und Beine werden dadurch überbeansprucht. Eine psychisch wirkende Gesundheitsgefahr stellt beispielsweise Lärm oder die fehlende Schulung für ein Computerprogramm dar. Beides führt zu erhöhtem Stress, der auf Dauer körperliche Folgen haben kann.
Die genannten Gefährdungsbereiche im Gesetz sind nicht abschließend. Vielmehr muss vom Leitbild des Arbeitsschutzgesetzes ausgegangen werden, das ein umfassendes Verständnis von Gesundheitsschutz beinhaltet und auf die Vermeidung von Unfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingter Erkrankungen abzielt.
Gesundheitliche und wirtschaftliche Schäden vermeiden
Nur gesunde Mitarbeiter arbeiten motiviert, innovativ und effizient, auch im Finanzdienstleistungssektor. Um dafür optimale Voraussetzungen zu schaffen, müssen die einschlägig anerkannten ergonomischen Anforderungen erfüllt werden. Deshalb berät das Institut für Arbeitsmedizin unter anderem zu Maßnahmen, welche notwendig sind, damit Büroarbeit nicht krank macht. Ergonomie gilt hier als Oberbegriff für Anatomie, Physiologie und Psychologie der Arbeit. Sie zielt auf eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen durch Anpassung von Arbeitsmitteln und Arbeitsumgebung. Dabei gilt der Grundsatz: Der gesunde Mensch steht im Mittelpunkt eines erfolgreichen Unternehmens.
